Hallo,
da die Nachbehandlung nicht zu eurem Lieferumfang gehört und ihr für den Prozess Eloxierung und die damit verbundenen Einflüsse (Schichtdicke und Materialschwund) nicht verantwortlich seid gilt m.E. eindeutig nur die Zeichnung als Vertragsgrundlage für den Auslieferungszustand. Und diese Vorgaben habt ihr eingehalten.
Der Hinweis auf eine Eloxierung auf der Zeichnung des Bauteils ist somit nur informativ.
Da auch im Auftrag selber nicht auf die Beachtung einer späteren Nachbehandlung hingewiesen wird hattet ihr ja keine andere Chance als so zu liefern, wie ihr es getan habt.
Ich würde die Reklamation ablehnen.
Gruß q-wärts
da die Nachbehandlung nicht zu eurem Lieferumfang gehört und ihr für den Prozess Eloxierung und die damit verbundenen Einflüsse (Schichtdicke und Materialschwund) nicht verantwortlich seid gilt m.E. eindeutig nur die Zeichnung als Vertragsgrundlage für den Auslieferungszustand. Und diese Vorgaben habt ihr eingehalten.
Der Hinweis auf eine Eloxierung auf der Zeichnung des Bauteils ist somit nur informativ.
Da auch im Auftrag selber nicht auf die Beachtung einer späteren Nachbehandlung hingewiesen wird hattet ihr ja keine andere Chance als so zu liefern, wie ihr es getan habt.
Ich würde die Reklamation ablehnen.
Gruß q-wärts