Hallo Manfred,
bitte beachten: dies ist kein Rechtsberatungsforum, im Zweifelsfall also jemand vom Fach fragen.
Du musst jedoch definitiv davon ausgehen, daß es Dir als Vorsatz ausgelegt wird, wenn Du wider besseren Wissens handelst. Und im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wärst Du strafrechtlich tatsächlich in der Verantwortung.
Ist aber nicht so schlimm, wenn Du einsitzen musst, weil zu Deinem jetzigen Arbeitgeber kannst Du eh nicht mehr gehen wenn was passiert ist, weil den haben die Regressforderungen der OEMs mangels Haftpflichtversicherung eh in den Ruin getrieben (diesen Teil bitte nicht so ernst nehmen... - das Risiko für die Firma allerdings schon, bei so einem Verhalten lehnt jede Haftpflichtversicherung mit Freude ab).
Vielleicht kannst Du´s auf folgendem Weg versuchen: Irgendeinen Dummen braucht man, um den 8D zu malen (ich gehöre auch zu dem erlauchten Kreis). Ich behaupte aber gerne, daß ich nicht hinreichend in jeden Fehler eingewiesen wurde und daher bei der Ermittlung der Ursache und bei der Festsetzung von Korrekturmaßnahmen den Input der betroffenen Stelle benötige. Ich mache einen (kurzen) Termin mit Werker, Vorarbeiter und Abteilungsleiter und lasse mir Ursache und Maßnahmen sagen.
Die Gegenwehr hält sich i.a. in Grenzen (am Anfang eines solchen Prozesses wird sie allerdings eher stark ausufern bis endlos eskalieren...), bisweilen lässt sich der Widerstand auch mit dem Satz minimieren:" wenn ihr mir nicht sagt, was ihr machen wollt, dann schreibe ich Euch auf, was ich will daß ihr macht - und das wollt ihr definitiv nicht".
Es sollte im Unternehmen schon klar sein, daß Reklaabwicklung auch was mit Eigenverantwortung und Verursacherprinzip zu tun hat - da muss ich bisweilen auch mal hie und da wieder drauf hinweisen, weil es gerne in Vergessenheit gerät.
Und wenn das in Deinem Unternehmen nicht durchzusetzen ist: schau mal auf Deinem Monitor ein kleines Stück nach links, da ist ein Button "Stellenbörse", klick doch da mal drauf - spasseshalber....
Grüßle
T