Guten Tag Aber4th,
in der DIN EN ISO 9001:2015 ist kein „Beauftragter der obersten Leitung“ (DIN EN ISO 9001:2008) mehr gefordert. Es gab und gibt aktuell keine konkreten Normanforderungen zur Qualifikation von Qualitätsmanagementbeauftragten. - Das bedeutet allerdings nicht, dass Personen, die Aufgaben im Qualitätsmanagement übernehmen, keine Qualifikation benötigen. In Abschnitt 7.2 KOMPETENZ fordert die DIN EN ISO 9001:2015, dass „die Organisation … für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, welche die Leistung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen“ muss.
Fazit: Personen, denen durch die oberste Leitung operative Aufgaben des Qualitätsmanagements übertragen werden, müssen über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Ist dies nicht der Fall, müssen diese Kompetenzen erworben werden. Natürlich gilt das auch für Qualitätsmanagementbeauftragte und interne Auditoren.
Die Weiterbildungsinhalte sollten m. E. dem Leitfaden zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal entsprechen:
www.vaz-ev.de/images/download/VAZ_Leitfa...ersonal_20160229.pdf
Übrigens sollte die Weiterbildung nicht nur fachliche Themen beinhalten, sondern auch Methoden zur aktiven Einbindung der Mitarbeitenden umfassen, damit ein wirksames QM-System aufgebaut und weiterentwickelt werden kann.
Einen guten Tipp für eine konkrete Weiterbildung kann ich nicht abgeben.
Ich bilde zwar selbst QM-Fachpersonal aus, mein Angebot richtet sich allerdings speziell an Mitarbeitende im Sozial- und Gesundheitswesen.
Ich hoffe, meine Ausführungen sind hilfreich.
Roland Lapschieß