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Stofffreigabe Umwelt - von : kl_Wae

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Hallo zusammen,
da unser UM für längere Zeit nicht erreichbar ist, bräuchte ich Eure Auskunft bei einer Sache, die mir nicht richtig klar ist.

Unternehmensvorstellung
Wir sind ein reines Montageunternehmen. Wir montieren aus verschiedenen einzelnen Kunststoffteilen, die wir zukaufen, wiederum ein anderes Kunststoffteil zusammen das wir verkaufen. Unser Einkauf hat nun für unseren Zulieferer (Kunststoffspritzer) Granulat eingekauft (mit Sicherheitsdatenblatt). Diese sollte nun über eine „Stofffreigabe“ freigegeben werden.

Wer oder welche innerbetriebliche Institution gibt Betriebsmittel, in diesem Sinne „gefährliche Stoffe“ frei.
Was sollte ge- /überprüft werden?
Was ist hier minimum?

Was schreibt hier die Norm vor?

Es existiert auch ein VA „Umgang mit gefährlichen Stoffen“. In dieser sind auch H-Sätz enthalten, die in unserem Unternehmen nicht oder nur bedingt erwünscht sind. Auch ist ein Formblatt „Stofffreigabe“ vorhanden. Betriebsanweisungen für andere Stoffe (Kleber, Reiniger usw.) sind ebenfalls vorhanden.

Da ich nicht die ganze Umweltnorm durchlesen bzw. danach durchsuchen will, bitte ich Euch mir eine Rückantwort zu geben.

Im Voraus schon mal vielen Dank.

Gruss Klaus

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