Hey,
Yoda, da hast du Recht, ein paar zusätzliche Informationen wären noch hilfreich. moritzchen, warum hast du dir denn nicht eher Hilfe geholt, wenn du anfangs überfordert warst? Kannst du denn nicht den ehemaligen Kassier um Hilfe bitten?
Bei Vereinswelt habe ich gefunden, dass der Prüfungsumfang in der Satzung des Vereins festgelegt sein kann, ansonsten kann man sich grundsätzlich nach dem §317 HGB richten. Bei meinem Verein checkt der Kassaprüfer die Jahresrechnung und stellt sicher, ob sie mit den Aufzeichnungen in den Kassabüchern übereinstimmt. Außerdem schauen wir uns gemeinsam die Summen des Bargeld- und Bankguthabens an.
Bei der Jahreshauptversammlung verkünden wir dann gemeinsam den aktuellen geprüften Stand.
Yoda, da hast du Recht, ein paar zusätzliche Informationen wären noch hilfreich. moritzchen, warum hast du dir denn nicht eher Hilfe geholt, wenn du anfangs überfordert warst? Kannst du denn nicht den ehemaligen Kassier um Hilfe bitten?
Bei Vereinswelt habe ich gefunden, dass der Prüfungsumfang in der Satzung des Vereins festgelegt sein kann, ansonsten kann man sich grundsätzlich nach dem §317 HGB richten. Bei meinem Verein checkt der Kassaprüfer die Jahresrechnung und stellt sicher, ob sie mit den Aufzeichnungen in den Kassabüchern übereinstimmt. Außerdem schauen wir uns gemeinsam die Summen des Bargeld- und Bankguthabens an.
Bei der Jahreshauptversammlung verkünden wir dann gemeinsam den aktuellen geprüften Stand.