Guten Tag bga,
ich hätte als Auditor beim Prüfintervall von 10 Jahren mit jährlichem "Routinecheck", der hier nicht definiert ist, ein Akzeptanzproblem.
Alternativ könnte zwischen Prüf- und Messmittel "in Gebrauch" und "nicht in Gebrauch" unterschieden werden und das Prüfintervall erst bei Herausgabe beginnen lassen.
Zusätzlich kann auch noch die Prüffrequenz zwischen z.B. 6 Monate (täglicher Gebrauch mit starkem Verschleiß) und 60 Monate (sehr seltener Gebrauch wie vielleicht bei bestimmten Endmaßkästen) unterschieden werden.
Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, aus einer "Nutzwertanalyse" eine "Risikoanalyse" zu machen. Es wäre sicherlich mehr als suboptimal, wenn Sie Ihrem Kunden oder Ihrem Assessor der Haftpflichtversicherung erklären müssten, dass zuverlässige Messmittel im konkreten Schadenfall einen zu geringen Nutzwert gehabt hätten.
ich hätte als Auditor beim Prüfintervall von 10 Jahren mit jährlichem "Routinecheck", der hier nicht definiert ist, ein Akzeptanzproblem.
Alternativ könnte zwischen Prüf- und Messmittel "in Gebrauch" und "nicht in Gebrauch" unterschieden werden und das Prüfintervall erst bei Herausgabe beginnen lassen.
Zusätzlich kann auch noch die Prüffrequenz zwischen z.B. 6 Monate (täglicher Gebrauch mit starkem Verschleiß) und 60 Monate (sehr seltener Gebrauch wie vielleicht bei bestimmten Endmaßkästen) unterschieden werden.
Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, aus einer "Nutzwertanalyse" eine "Risikoanalyse" zu machen. Es wäre sicherlich mehr als suboptimal, wenn Sie Ihrem Kunden oder Ihrem Assessor der Haftpflichtversicherung erklären müssten, dass zuverlässige Messmittel im konkreten Schadenfall einen zu geringen Nutzwert gehabt hätten.