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Begründeter Verdacht eines verdeckten Mangels im Handelskauf - von : QM-QMB

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Hallo mb,

danke für die gute Antwort:
- Ware unverzüglich sperren, GL informieren
habe ich vor lauter §§en ganz vergessen, ja klar, mache ich doch.

Handelskauf ist aber richtig, da es sich um Werkersteller (Hersteller) und Werkbesteller (Kunde) handelt,korrekt.
§§ 459:Ist die Kaufsache oder das Produkt mit Mängeln behaftet, so haftet... der Werkersteller(Hersteller) dem Werkbesteller(Kunden) nach den Grundsätzen der Sachmängelhaftung.

Danke Dir für die kompetente Unterstützung
Gruß Renate

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