Ich kann natürlich nur berichten wie ich das handhabe. Ich kenne viele Betriebe in denen es Vorlagen gibt bei dem man nicht mehr weiss wozu die gut sind und was man damit regelt.
Zunächst meine Regel. Kein Nachweisdokument ohne seine "Bedienungs-Anweisung (=Vorgabedokument)" erstellen!
In einer Anweisung wird erklärt wer, wann, warum das Formblatt ausgefüllt werden soll. Wer Unterzeichnet, Wo wird es elektronisch abgelegt, was passiert mit dem Original usw.
Dadurch ist ein Formblatt nur mit der Anweisungsnummer + dem Ausgabeindex gekennzeichnet und ist in dieser eben nur ein Anhang. z.B. - Anhang 1 aus VA1234 Stand 03 -
Die Anweisung ist ja freigegeben und hat die von Dir angesprochenen Eigenschaften.
Durch das Anwenden des Formblattes, dem Unterzeichen des Erstellers und der Zuordnung zum Prozess wird daraus ein Nachweisdokument.
In Deinen Prozessbeschreibungen musst Du die Notwendigkeit der Erstellung dieses Nachweises auflisten.
z.B. ........Nachweisdokument = - Anhang 1 aus VA1234 -.
Hierbei ist der Index nicht notwendig da ja nur der letzte gültige index zur Verfügung stehen kann![;-) ;-)]()
Sonst müsstest Du immer die Prozessbeschreibungen ändern wenn sich ein Formblatt ändert.
Und lass Dir von Deinen Kollegen nicht erklären man müsse ja immer die ganze VA ausdrucken wenn man ein Formblatt braucht. Man muss die VA öffnen und dabei Liest man sie hoffentlich einmal wieder (und erkennt vileicht sogar die Änderungen
und kann dann natürlich nur die letzte Seite drucken.
the Raccoon
Zunächst meine Regel. Kein Nachweisdokument ohne seine "Bedienungs-Anweisung (=Vorgabedokument)" erstellen!
In einer Anweisung wird erklärt wer, wann, warum das Formblatt ausgefüllt werden soll. Wer Unterzeichnet, Wo wird es elektronisch abgelegt, was passiert mit dem Original usw.
Dadurch ist ein Formblatt nur mit der Anweisungsnummer + dem Ausgabeindex gekennzeichnet und ist in dieser eben nur ein Anhang. z.B. - Anhang 1 aus VA1234 Stand 03 -
Die Anweisung ist ja freigegeben und hat die von Dir angesprochenen Eigenschaften.
Durch das Anwenden des Formblattes, dem Unterzeichen des Erstellers und der Zuordnung zum Prozess wird daraus ein Nachweisdokument.
In Deinen Prozessbeschreibungen musst Du die Notwendigkeit der Erstellung dieses Nachweises auflisten.
z.B. ........Nachweisdokument = - Anhang 1 aus VA1234 -.
Hierbei ist der Index nicht notwendig da ja nur der letzte gültige index zur Verfügung stehen kann

Sonst müsstest Du immer die Prozessbeschreibungen ändern wenn sich ein Formblatt ändert.
Und lass Dir von Deinen Kollegen nicht erklären man müsse ja immer die ganze VA ausdrucken wenn man ein Formblatt braucht. Man muss die VA öffnen und dabei Liest man sie hoffentlich einmal wieder (und erkennt vileicht sogar die Änderungen

the Raccoon