Hallo Herr Garber,
der Zertifizierungsauditor möchte ein systematisches abstellen von Nichtkonformitäten sehen. Diese Anforderung ist in der ISO 9001:2015 unter Kap. „10.2 Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen“ beschrieben. Ausschlaggebend ist nicht beim Zertifizierungsaudit, dass eine aufgetretene Nichtkonformität bereits beseitigt ist. Die systematische Vorgehensweise zur Beseitigung des Fehlers ist z. B. mittels eines Maßnahmenplans nachzuweisen.
Gruß
qm-beratung-mit-system.de
der Zertifizierungsauditor möchte ein systematisches abstellen von Nichtkonformitäten sehen. Diese Anforderung ist in der ISO 9001:2015 unter Kap. „10.2 Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen“ beschrieben. Ausschlaggebend ist nicht beim Zertifizierungsaudit, dass eine aufgetretene Nichtkonformität bereits beseitigt ist. Die systematische Vorgehensweise zur Beseitigung des Fehlers ist z. B. mittels eines Maßnahmenplans nachzuweisen.
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