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Produktsicherheitsbeauftragter - Pflichten, Haftung, Voraussetzungen - von : N.Unzicker

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Hallo VivianM,
anbei ein Auszug aus der Formel Q der sicherlich verschiedene Fragen von dir beantwortet.

Gruß Norbert

Auszug aus der Formel Q

4.2 Produktsicherheit, Produkthaftung
Der Kunde trägt bei der Verwendung von Kaufteilen die Endherstellverantwortung und die Gesamt-verantwortung für das Endprodukt, das Fahrzeug.
© Volkswagen AG 5. Auflage – April 2015
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Die primäre Herstellverantwortung für die in das Endprodukt eingebauten Kaufteile liegt beim Lieferanten, ggf. beim Unterlieferanten. Der Lieferant hat daher alles organisatorisch und technisch Mögliche zu tun, um die Produktsicherheit seiner Teile und die seiner Unterlieferanten zu gewähr-leisten und die Risiken der Produkthaftung zu minimieren.

Der Lieferant stellt sicher und verpflichtet auch seine Unterlieferanten, dass:
 im gesamten Unternehmen ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein vorhanden ist,
 bei der Entwicklung von Komponenten die erforderliche Produktsicherheit gewährleistet wird,
 bei der Qualitätsplanung die Produktsicherheit besondere Berücksichtigung findet,
 die Qualitätsfähigkeit der Fertigungsprozesse sichergestellt und nachgewiesen wird,
 durch angemessene serienbegleitende Qualitätssicherungsmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens fehlerhafter Produkte minimiert wird,
 die rechtzeitige Entdeckung fehlerhafter Produkte im Produktionsablauf durch entsprechende Maßnahmen frühestmöglich (Minimierung der Kosten/Verschwendung von Wertschöpfung) sichergestellt ist,
 Qualitätsdaten und gesetzlich geforderte Nachweisprüfungen ausführlich dokumentiert werden, um nachweisen zu können, dass die Herstellung der Produkte in Übereinstimmung mit Gesetzen und Sicherheitsstandards erfolgt ist,
 ein Materialrückverfolgungssystem zum Einsatz gelangt, um im Bedarfsfall die Auswirkungen eingetretener Fehler eingrenzen zu können,
 eine ausführliche Information und Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter zum Thema Produkt-sicherheit und Produkthaftung erfolgt und
 vergleichbare Systeme mit den Anforderungen des Kunden analog der Formel Q-konkret etc. bei allen Unterlieferanten zur Anwendung gelangen,
 ein Vor-Ort Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) für jede Stufe in der Lieferkette benannt ist. Der PSB des 1st Tier Lieferanten ist in der Lieferantendatenbank (LDB) einzutragen. Dieser Eintrag ist vom Lieferanten aktuell zu halten;
 Bauteile mit einer begrenzten Haltbarkeit die spezifischen Kennzeichnungsanforderungen, insbe-sondere gemäß Handbuch für Original Teile Lieferanten, erfüllen.

VDA 6.3

7.6 · Externe Qualifizierung mindestens eines Mitgliedes des
Managements zu den Grundsätzen des Produktsicherheits und Produkthaftungsrechts· Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) in der Lieferantendatenbank
(Konzern Business Plattform - LDB) für jeden Standort spezifisch benennen.
· Kenntnisse der Funktion und des Einsatzzwecks des Produktes im Fahrzeug.
· Das Selbstaudit muss von zertifizierten VDA 6.3 Auditoren durchgeführt werden (siehe Auditorenqualifikation in Kapitel

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