Hallo TV,
ganz klar, der Kunde muss euch das Recht auf Nachbesserung gewähren. Wie das auch immer aussehen kann oder wird. Erst wenn die Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg bringt, kann der Kunden weiteres auf eure Rechnung veranlassen.
Das hier gesagt ist die Kurzform. Wenn Du es ausführlicher wünscht, dann sende mir deine Mailadresse, da eine Rechtsberatung im öffentlichen Formum nicht so sinnvoll ist und ich mir das auch nicht anmaßen will.
Ich kann Dir aber Beispiele aus eigener Erfahrung nennen, in denen wir z.Teil rechtlich gegen Kunden vorgehen mussten (die halt auch das selbe Spiel spielten).
mfg JKM
ganz klar, der Kunde muss euch das Recht auf Nachbesserung gewähren. Wie das auch immer aussehen kann oder wird. Erst wenn die Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg bringt, kann der Kunden weiteres auf eure Rechnung veranlassen.
Das hier gesagt ist die Kurzform. Wenn Du es ausführlicher wünscht, dann sende mir deine Mailadresse, da eine Rechtsberatung im öffentlichen Formum nicht so sinnvoll ist und ich mir das auch nicht anmaßen will.
Ich kann Dir aber Beispiele aus eigener Erfahrung nennen, in denen wir z.Teil rechtlich gegen Kunden vorgehen mussten (die halt auch das selbe Spiel spielten).
mfg JKM