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Qualitätssicherungsvereinbarungen - von : JH1987

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Konsequenz A): Vertragspartner ist ein Händler, der Hersteller des Produktes ist somit vertraglich außen vor. Wie verhalte ich mich nun als Kunde, wenn ich bestimmte Eigenschaften/Fähigkeiten benötige, denn ich kann ja in der Lieferkette diese nicht über eine QSV weiterreichen?

Konsequenz B): Wenn das gültiges Recht ist, ist jeder Hersteller gut beraten, seine Ware immer über einen Händler zu vertreiben, denn dann kann ja mit ihm keine QSV abgeschlossen werden.

Insofern sehe ich das System der QSVs in Frage gestellt.

MfG
Peter Wintzer


Ich vermute , dass hier eine Standard QSV verwendet wurde, die gleichermaßen an Händler und Hersteller ausgegeben wird.
Ich arbeite ebenfalls für ein Handelshaus und bekomme diese regelmäßig vorgelegt.
90% des Inhalts muss man leider streichen, da hier Dinge geregelt werden, auf die nur der Hersteller Einfluss nehmen kann. Es ist auch logisch, dass ein Handelshaus keine Materialeigenschaften zusichern kann, da es das Produkt nicht selbst produziert und erprobt hat.
Was man aber regeln kann sind Kontrollen, Dokumentation, Kommunikations- und Meldeverfahren und so weiter. Daher ist eine QSV mit einem Händler durchaus Sinnvoll. Man muss Sie halt nur an den Handel anpassen und nicht ein und das selbe Formular für Handel und Gewerbe verwenden.
Ein Gutes Handelshaus wird wie in dem Beschriebenen Fall auch nie den Kunden einfach stehen lassen, sondern hier Unterstützen und zwischen Kunden und Bezugsquelle vermitteln. Als Handelshaus will man ja schließlich die Geschäftsbeziehung weiterführen.

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