Hallo,
da Sie es mit den OEM´s (Audi / VW AG) im betreffenden Fall zu tun haben, greift unter Berücksichtigung übergeordneter Normen (DIN EN ISO 9001:2015 + IATF 16949:2016), fast sicher "VDA Band 2 - Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess- und Produktfreigabe PPF), speziell mit Punkt 4. In der Regel, gilt Vorlagestufe 2 als gängiges Szenario für Bemusterungen von Produkten u. Prozessen, auch bei sog. Verlagerungsbemusterungen.
Da Ihrem Kunden die Verlagerungsabsicht Ihres Unternehmens wohl schon geraume Zeit angekündigt / angezeigt wurde, kann ich nur aus meiner eigenen Erfahrung folg. Handlungsweise empfehlen:
1. Nehmen Sie persönlichen Kontakt mit Ihren entscheidungsbeteiligten Kunden-Qualitätern auf und beschreiben Sie nochmals Sachlage und relevante Time-Line des Vorhabens.
2. Erarbeiten Sie mit Ihrem Verlagerungsstandort zusammen eine vollumfängliche Neubemusterung, entsprechend VDA 2.4, Vorlagestufe 2. (Absender = Verlagerungsstandort / Empfänger = Sie)
Prozesstechnisch relevant sind vorrangig die neu erstellten MFU´s + MSA´s bzw. veränderte PLP´s. (Genau das möchte Ihr Kunde / Abnehmer zunächst wissen!)
Darüber hinaus ist ein Update des bisherigen Run&Rates am neuen Fertigungsstandort geboten! Oft genügt dem Kunden die Einsichtnahme in die nachträglich zur Verfügung gestellten Dokumente, anderenfalls haben Sie ggfs. das Vergnügen einer erneuten 2-TP-Abnahme durch den Kunden am neuen Fertigungsstandort.
3. Läuft alles entspr. der Pkte. 1 - 2 reibungslos, geben Sie die Erstbemusterung Ihres Verlagerungsstandortes nach Ihrer "internen" Prüfung FREI, bestenfalls 1-1-1 und generieren Sie ein neues EMPB-Deckblatt an Ihren Kunden. NICHT VERGESSEN! Fügen Sie Ihrem neuen Deckblatt die komplette Bemusterung ihres neuen Standortes mit dem "internen" Freigabe-Bescheid von Ihnen in Kopie bei.
4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden vorab die Anzahl der neu zu liefernden Erstmuster vom Verlagerungsstandort und senden Sie diese mit der Einreichung Ihres neuen EMPB an Ihren Kunden.
Dann sollte der Anerkennung der Verlagerung durch Ihren Kunden gar nichts oder relativ wenig im Wege stehen.
Mit freundlichem Gruß
Th. Keil
da Sie es mit den OEM´s (Audi / VW AG) im betreffenden Fall zu tun haben, greift unter Berücksichtigung übergeordneter Normen (DIN EN ISO 9001:2015 + IATF 16949:2016), fast sicher "VDA Band 2 - Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess- und Produktfreigabe PPF), speziell mit Punkt 4. In der Regel, gilt Vorlagestufe 2 als gängiges Szenario für Bemusterungen von Produkten u. Prozessen, auch bei sog. Verlagerungsbemusterungen.
Da Ihrem Kunden die Verlagerungsabsicht Ihres Unternehmens wohl schon geraume Zeit angekündigt / angezeigt wurde, kann ich nur aus meiner eigenen Erfahrung folg. Handlungsweise empfehlen:
1. Nehmen Sie persönlichen Kontakt mit Ihren entscheidungsbeteiligten Kunden-Qualitätern auf und beschreiben Sie nochmals Sachlage und relevante Time-Line des Vorhabens.
2. Erarbeiten Sie mit Ihrem Verlagerungsstandort zusammen eine vollumfängliche Neubemusterung, entsprechend VDA 2.4, Vorlagestufe 2. (Absender = Verlagerungsstandort / Empfänger = Sie)
Prozesstechnisch relevant sind vorrangig die neu erstellten MFU´s + MSA´s bzw. veränderte PLP´s. (Genau das möchte Ihr Kunde / Abnehmer zunächst wissen!)
Darüber hinaus ist ein Update des bisherigen Run&Rates am neuen Fertigungsstandort geboten! Oft genügt dem Kunden die Einsichtnahme in die nachträglich zur Verfügung gestellten Dokumente, anderenfalls haben Sie ggfs. das Vergnügen einer erneuten 2-TP-Abnahme durch den Kunden am neuen Fertigungsstandort.
3. Läuft alles entspr. der Pkte. 1 - 2 reibungslos, geben Sie die Erstbemusterung Ihres Verlagerungsstandortes nach Ihrer "internen" Prüfung FREI, bestenfalls 1-1-1 und generieren Sie ein neues EMPB-Deckblatt an Ihren Kunden. NICHT VERGESSEN! Fügen Sie Ihrem neuen Deckblatt die komplette Bemusterung ihres neuen Standortes mit dem "internen" Freigabe-Bescheid von Ihnen in Kopie bei.
4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden vorab die Anzahl der neu zu liefernden Erstmuster vom Verlagerungsstandort und senden Sie diese mit der Einreichung Ihres neuen EMPB an Ihren Kunden.
Dann sollte der Anerkennung der Verlagerung durch Ihren Kunden gar nichts oder relativ wenig im Wege stehen.
Mit freundlichem Gruß
Th. Keil