Hallo Maria,
wenn hier überhaupt über eine Beweislast geredet werden kann, denn es sind ja noch keine Kundenverträge abgeschlossen worden, dann liegt diese eindeutig beim ausführenden Auditor. Seine Pflicht ist es, auch die Nachweise dafür zu erbringen, weshalb er zu den "Schlussfolgerungen" gekommen ist.
Was das ungute Gefühl betrifft, kannst Du Dich nach meiner Meinung beruhigt zurücklehnen. Da ihr nicht zertifiziert seid, muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ohnedies geregelt werden, welche Anforderungen der Kunde im Auftragsfall an Euch stellt. Das bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde mit Euch eine QSV abschließen wird/muss. Bei dieser Gelegenheit könnt Ihr die Dinge einbringen oder weglassen, die Euch Bauchschmerzen machen.
MfG
Peter Wintzer
wenn hier überhaupt über eine Beweislast geredet werden kann, denn es sind ja noch keine Kundenverträge abgeschlossen worden, dann liegt diese eindeutig beim ausführenden Auditor. Seine Pflicht ist es, auch die Nachweise dafür zu erbringen, weshalb er zu den "Schlussfolgerungen" gekommen ist.
Was das ungute Gefühl betrifft, kannst Du Dich nach meiner Meinung beruhigt zurücklehnen. Da ihr nicht zertifiziert seid, muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ohnedies geregelt werden, welche Anforderungen der Kunde im Auftragsfall an Euch stellt. Das bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde mit Euch eine QSV abschließen wird/muss. Bei dieser Gelegenheit könnt Ihr die Dinge einbringen oder weglassen, die Euch Bauchschmerzen machen.
MfG
Peter Wintzer