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Requalifikationsprüfung, welches Teil? - von : lowei

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Hallo an alle,

bin aus meinem Urlaub wieder zurück.
Danke an die, die bislang hier geantwortet haben!

@jkm:

Halbzeug aus Werk A muss in Werk A requalifiziert und die Ergebnisse an Werk B übermittelt werden.
=> Ich will den Aufwand nicht unnötig in die Höhe treiben... kostet ja alles Zeit und vor allem Geld, darum hier meine Frage: Kann Werk A den dem Werk B ein Zweizeiler zukommen lassen, in dem steht, dass sich seit der Bemusterung am Material, Maße usw nichts geändert hat und dass das Teil zeichnungsgerecht ist?

Verkaufsteil aus Werk B muss, in Verbindung mit den Dokumenten aus Werk A requalifiziert werden.
=> Das ist klar, dass Verkaufsteile gemäß Kd Spez Forderungen requalifiziert werden müssen.

Es müssen nur die Teile requalifiziert werden, die bemustert worden sind. Halbzeuge sind nicht zu requalifizieren. Hierzu gibt es eine ausführliche Stellungnahme der IATF.
=> Die Stellungnahme hätte ich gerne mal gesehen, habe zwar schon mal geschaut, aber nix gefunden. Wäre toll wenn man wüßte wo es steht.

Gruß Lowei

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