Hallo Zusammen,
kurze Antwort, beide Teile und zwar
Halbzeug aus Werk A muss in Werk A requalifiziert und die Ergebnisse an Werk B übermittelt werden.
Verkaufsteil aus Werk B muss, in Verbindung mit den Dokumenten aus Werk A requalifiziert werden.
Es müssen nur die Teile requalifiziert werden, die bemustert worden sind. Halbzeuge sind nicht zu requalifizieren. Hierzu gibt es eine ausführliche Stellungnahme der IATF.
mfg JKM
kurze Antwort, beide Teile und zwar
Halbzeug aus Werk A muss in Werk A requalifiziert und die Ergebnisse an Werk B übermittelt werden.
Verkaufsteil aus Werk B muss, in Verbindung mit den Dokumenten aus Werk A requalifiziert werden.
Es müssen nur die Teile requalifiziert werden, die bemustert worden sind. Halbzeuge sind nicht zu requalifizieren. Hierzu gibt es eine ausführliche Stellungnahme der IATF.
mfg JKM