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Requalifikationsprüfung, welches Teil? - von : jkm

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Hallo Zusammen,

kurze Antwort, beide Teile und zwar

Halbzeug aus Werk A muss in Werk A requalifiziert und die Ergebnisse an Werk B übermittelt werden.

Verkaufsteil aus Werk B muss, in Verbindung mit den Dokumenten aus Werk A requalifiziert werden.

Es müssen nur die Teile requalifiziert werden, die bemustert worden sind. Halbzeuge sind nicht zu requalifizieren. Hierzu gibt es eine ausführliche Stellungnahme der IATF.

mfg JKM

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