Hallo Chris,
die erste Frage die sich mir stellt, wurdet Ihr bereits nach TS/IATF 16949 zertifiziert? Oder nach IDIN ISO 9001:2015?
Also prinzipiell werden Mess- und Prüfmittel ja in einer Messmittelüberwachung geführt.
Die Abweichungen des Messmittels kann man da ja schon im Intervall erfassen.
Herzustellende Produkte erfasst man zur Qualitätssicherung am Arbeitsplatz wenn möglich nach jedem Arbeitsgang in Qualitätsregelkarten, wo auch die benötigten Messmittel festgeschrieben werden und die Maßhaltigkeit des gefertigten Produktes durch die Mitarbeiter dokumentiert wird.
Die Qualitätssicherung überprüft spätestens vor Warenausgang die gefertigten Chargen mit eigenen Mess- und Prüfmitteln.
Treten nun Abweichungen zum geforderten Sollzustand der Produkte auf, ist es an Euch den Fehler zurückverfolgbar zu machen.
Sei es mit Chargennummern, oder mit dem Fertigungsauftrag ganz allgemein.
Wenn alle Fertigungsschritte dokumentiert sind und die Regelkarten ausgefüllt sind, solltet Ihr die Kisten/ Maschinen mit den von Euch gefertigten Bauteilen schnell identifizieren können.
Notfalls muss man den Kunden informieren und ausgelieferte Produkte ebenfalls untersuchen.
Wenn dies Vorgänge alle in Arbeitsanweisungen, Prozessregelkarten geregelt und in Qualitätsregelkarten erfasst sind, der interne Vorgang zur Fehlerfindung und Behebung chronologisch dokumentiert ist und eine verschärfte Kontrolle der Folgelieferung erfolgt, welche ebenfalls in einem Dokument erfasst und ausgewertet wird, ist man auf einem Guten Weg den Auditor nach DIN ISO 9001:2015 zufrieden stellen zu können.
Für IATF 16949 müsste ein erfahrener Kollege hier antworten.
Ich hoffe ich konnte helfen,
Viele Grüße,
Christian
die erste Frage die sich mir stellt, wurdet Ihr bereits nach TS/IATF 16949 zertifiziert? Oder nach IDIN ISO 9001:2015?
Also prinzipiell werden Mess- und Prüfmittel ja in einer Messmittelüberwachung geführt.
Die Abweichungen des Messmittels kann man da ja schon im Intervall erfassen.
Herzustellende Produkte erfasst man zur Qualitätssicherung am Arbeitsplatz wenn möglich nach jedem Arbeitsgang in Qualitätsregelkarten, wo auch die benötigten Messmittel festgeschrieben werden und die Maßhaltigkeit des gefertigten Produktes durch die Mitarbeiter dokumentiert wird.
Die Qualitätssicherung überprüft spätestens vor Warenausgang die gefertigten Chargen mit eigenen Mess- und Prüfmitteln.
Treten nun Abweichungen zum geforderten Sollzustand der Produkte auf, ist es an Euch den Fehler zurückverfolgbar zu machen.
Sei es mit Chargennummern, oder mit dem Fertigungsauftrag ganz allgemein.
Wenn alle Fertigungsschritte dokumentiert sind und die Regelkarten ausgefüllt sind, solltet Ihr die Kisten/ Maschinen mit den von Euch gefertigten Bauteilen schnell identifizieren können.
Notfalls muss man den Kunden informieren und ausgelieferte Produkte ebenfalls untersuchen.
Wenn dies Vorgänge alle in Arbeitsanweisungen, Prozessregelkarten geregelt und in Qualitätsregelkarten erfasst sind, der interne Vorgang zur Fehlerfindung und Behebung chronologisch dokumentiert ist und eine verschärfte Kontrolle der Folgelieferung erfolgt, welche ebenfalls in einem Dokument erfasst und ausgewertet wird, ist man auf einem Guten Weg den Auditor nach DIN ISO 9001:2015 zufrieden stellen zu können.
Für IATF 16949 müsste ein erfahrener Kollege hier antworten.
Ich hoffe ich konnte helfen,
Viele Grüße,
Christian