Hallo für dich zur Erklärung die von dir aufgezählten Bezeichnugen sind Behörden:
EASA: European Aviation Safety Agency - Europäische aufsichtsbehörde Luftsicherheit und Tüchtigkeit
LBA: Luftfahrtbundesamt - Deutsche Aufsichtsbehörde für Luftsicherheit und Tüchtigkeit
FAA: Federal Aviation Administration - Das Amerikanische pendant zu den oben genannten.
Die 9100 aus den einzelbereichen ist inhaltlich gleich (EN 9100 zu AS9100). Die Grundzertifizierung ist also nach wie vor die 9100 und je nach Entwicklungsstand und Unternehmensvision kann man je nach Markt an dem man aktiv ist weitere Zulassungen erwerben wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Bei der EASA wäre das Beispielsweise eine Zulassung für POA/ DOA (Production Organisation Approval/ Design Organisation Approval) welche es erlaubt zu seinen produzierten Gütern eine sogenannte EASA Form 1 beizulegen dies wäre die Erlaubnis hergestellte Produkte an die Luftfahrt Endkunden zu liefern sprich die Airlines.
Wer sich einmmal damit intensiver beschäftigt hat wird schnell feststellen wie umfangreich das Thema ist, und wieviel Administrativer Aufwand betrieben werden muss, gerade in Unternehmen die noch in den Anfängen stecken und sich gerade erst entwickeln zu einem eigenverantwortlichen Luftfahrtzulieferer.
EASA: European Aviation Safety Agency - Europäische aufsichtsbehörde Luftsicherheit und Tüchtigkeit
LBA: Luftfahrtbundesamt - Deutsche Aufsichtsbehörde für Luftsicherheit und Tüchtigkeit
FAA: Federal Aviation Administration - Das Amerikanische pendant zu den oben genannten.
Die 9100 aus den einzelbereichen ist inhaltlich gleich (EN 9100 zu AS9100). Die Grundzertifizierung ist also nach wie vor die 9100 und je nach Entwicklungsstand und Unternehmensvision kann man je nach Markt an dem man aktiv ist weitere Zulassungen erwerben wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Bei der EASA wäre das Beispielsweise eine Zulassung für POA/ DOA (Production Organisation Approval/ Design Organisation Approval) welche es erlaubt zu seinen produzierten Gütern eine sogenannte EASA Form 1 beizulegen dies wäre die Erlaubnis hergestellte Produkte an die Luftfahrt Endkunden zu liefern sprich die Airlines.
Wer sich einmmal damit intensiver beschäftigt hat wird schnell feststellen wie umfangreich das Thema ist, und wieviel Administrativer Aufwand betrieben werden muss, gerade in Unternehmen die noch in den Anfängen stecken und sich gerade erst entwickeln zu einem eigenverantwortlichen Luftfahrtzulieferer.