Hallo,
wenn ich das ganze richtig verstehe, vergebt ihr die Chargennummern für eingekaufte Teile, sofern diese chargenpflichtig sind. Dieses Vorgehen ist ja interessant. Wenn man einen Artikel hat der chargenfplichtig (oder besser dessen Charge man nachvollziehn können möchte), muss man doch auch die tatsächliche Charge nachvollziehen können und das wäre die Charge des Herstellers, also des Lieferanten.
Wir handhaben das so, dass in diesem Fall Lieferant und Charge (alternativ Lieferscheinnummer) als Chargenbezeichnung verwendet werden. Damit können wir das flix nachvollziehen, falls notwendig, und der Lieferant weiß auch gleich wovon wir reden.
Gruß,
QMO
wenn ich das ganze richtig verstehe, vergebt ihr die Chargennummern für eingekaufte Teile, sofern diese chargenpflichtig sind. Dieses Vorgehen ist ja interessant. Wenn man einen Artikel hat der chargenfplichtig (oder besser dessen Charge man nachvollziehn können möchte), muss man doch auch die tatsächliche Charge nachvollziehen können und das wäre die Charge des Herstellers, also des Lieferanten.
Wir handhaben das so, dass in diesem Fall Lieferant und Charge (alternativ Lieferscheinnummer) als Chargenbezeichnung verwendet werden. Damit können wir das flix nachvollziehen, falls notwendig, und der Lieferant weiß auch gleich wovon wir reden.
Gruß,
QMO