Für den Eigentumsvorbehalt durch die Zertifizierungsstelle gibt es eine simple Erklärung: es ist schließlich auch vorgesehen, dass bei gravierenden Abweichungen oder gesetzlichen Verstößen ein Entzug des Zertifikates erfolgen kann. Dieser ist aber nicht möglich, wenn das Eigentum am Zertifikat auf die zertifizierte Organisation übergeht. Einen Herausgabeanspruch hat die Zertifizierungsstelle nur, wenn sie das Eigentum an der Urkunde behält.
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