Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich vorläufige Prozessfähigkeit nach VDA.
Nach QS9000 kenne ich, dass man bei der vorläufige PFU mindestens 125 Teile (25 Stichproben mit 5 n) den PFU (Pp/Ppk min 1,67) nachweisen muss, nur im VDA Band 2 finde ich das bezüglich keine Information, kann mir jemand helfen?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Gruß Oleo
Ich habe eine Frage bezüglich vorläufige Prozessfähigkeit nach VDA.
Nach QS9000 kenne ich, dass man bei der vorläufige PFU mindestens 125 Teile (25 Stichproben mit 5 n) den PFU (Pp/Ppk min 1,67) nachweisen muss, nur im VDA Band 2 finde ich das bezüglich keine Information, kann mir jemand helfen?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Gruß Oleo