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EMPB - von : RZipperer

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Hallo zusammen,

das ist so nicht ganz richtig:

Der Zulieferer muss erst mal gar nichts dokumentarisches schicken, sofern das mit dem Lieferanten nicht schriftlich und einvernehmlich (zum Beispiel in einer QSV) vereinbart wurde.

In dieser Vereinbarung sollten auch Informationen über die Art der Bemusterung ( z.B. PPF / PPAP) enthalten und die sog. Vorlagestufen, sowie eine mögliche Kostenneutralität der Bemusterung erklärt sein.

Ich empfehle Ihnen hier ebenfalls eine interne VA, welche die Freigabe von Zukaufteilen regelt.

Erst dann kann/darf Ihr Einkauf Muster / respektive Erstmusterdokumente bestellen.

Sie als Kunde müssen dann diese Bemusterung gegenprüfen und Ihrem Lieferanten den Status bekanntgeben (PPF: Frei / Frei mit Auflage / Abgelehnt; PPAP: approved / rejected / other)

Wenn Sie dieses Lieferantenprodukt in Ihrem Produkt weiterverarbeiten, müssen Sie - sofern das Ihrer Kundenforderung entspricht - das finale Produkt an Ihren Kunden bemustern (ggf. wird nach dem unterschriebenen, freigegebenen Erstmuster-Deckblatt Ihres Lieferanten verlangt).

Hoffe geholfen zu haben

Freundliche Grüße
Rainer Zipperer

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